Ingenieurgemeinschaft Fahrzeugtechnik und Maschinen

LEISTUNGEN


 

Schadenbegutachtung

Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt und Ihr Fahrzeug wurde beschädigt? Dann ist eine qualifizierte Schadenbeurteilung und -beratung mehr als ratsam. Zu dieser gehören:

  • Beweissicherung und Schadendokumentation

  • Feststellung des Schadenumfangs und des erforderlichen Reparaturweges

  • Neutrale Ermittlung der Schadenhöhe

  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes

    • Rechnerischer Wiederbeschaffungswert

    • Wiederbeschaffungswert durch Marktbeobachtung

  • Ermittlung des merkantilen Minderwertes

  • Einholung von Restwertgeboten, sofern ein Totalschaden vorliegt

Doch das ist nicht alles: Selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Beantwortung offener Fragen zur Verfügung und beraten Sie auch nach der Regulierung – z.B. wenn es um eine Neuanschaffung eines Fahrzeuges geht.

Kosten für ein Gutachten

Wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden* handelt, benötigen Sie ein neutrales Gutachten zur

  • Beweissicherung,

  • Feststellung des Schadens und

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sofern Sie unverschuldet am Unfall beteiligt waren, rechnen wir das Gutachten direkt mit dem gegnerischen Versicherer oder einem von Ihnen eingeschalteten Rechtsanwalt ab, so dass Sie für die Kosten nicht in Vorlage treten müssen. Des Weiteren werden die Kosten für ein solches Gutachten in der Regel vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung übernommenn.

*) Die Schadenhöhe ist geringer als rund 1.000,– EUR.


Oldtimer-Gutachten

Kurzgutachten
Sie möchten Ihren Oldtimer oder Youngtimer neu versichern? Dann benötigen Sie zur Einstufung der Versicherungsprämie ein sogenanntes Kurzgutachten. Dieses beschreibt den Zustand Ihres Fahrzeuges und beziffert den Wert Ihres Fahrzeuges. Detaillierte Informationen zur Fahrzeughistorie, zu erwartende Marktwertveränderungen oder zur Qualität durchgeführter Restaurationsarbeiten beinhaltet dieses Kurzgutachten nicht.

Wertgutachten
Auch wenn Sie den emotionalen Wert Ihres Oldtimers besser kennen als jeder andere, ist es wichtig, eine neutrale Einschätzung des Fahrzeugwertes, eine qualifizierte Dokumentation des Zustandes sowie weitere Informationen zu Ihrem Fahrzeug zu erhalten.

Warum sollten Sie ein solches Gutachten anfertigen lassen?

  • Wahl oder Anpassung der richtigen Versicherungseinstufung bei höherwertigen oder seltenen Fahrzeugen

  • Im Falle des Verkaufs des Fahrzeuges oder wenn Sie einen Oldtimer kaufen wollen

  • Als Werteinstufung, wenn der Oldtimer als Investment dient

  • Zur Absicherung für den Fall eines Unfalls oder einer Vollentwendung

Genau hierfür stehen Ihnen unsere Oldtimer-Experten mit ihrem Know-how zur Seite. Dank des Systems GTÜ-Classic entspricht jedes Wertgutachten höchsten Qualitätsanforderungen. Es berücksichtigt die individuellen Besonderheiten des Fahrzeugs als Basis für eine objektive Wertfindung. Hierzu zählen auch der Zustand und die Historie Ihres Klassikers.

H-Kennzeichen (als Vertragspartner der GTÜ)
Schon seit 1. März 2007 sind unsere GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Der Halter erhält finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer), wenn das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Restaurationsbegleitende Gutachten
Ein solches Gutachten dient der Dokumentation des Restaurationsumfangs, der Sicherung der Arbeitsqualität und Originalität. Auf Wunsch beraten wir Sie begleitend im Restaurationsverlauf oder führen Zwischenbesichtigungen durch oder begutachten das Fahrzeug nach einer abgeschlossenen Restauration.

Kaufberatung
Sie interessieren sich für ein Fahrzeug, dass Sie kaufen möchten? Sie möchten sich absichern, dass der Kaufpreis angemessen und sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet bzw. sach- und fachgerecht restauriert wurde? Dann sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen. Gern untersuchen wir das Fahrzeug vor Ort, erstellen eine Wertprognose und informieren über besondere Auffälligkeiten – wie z.B. anstehende Reparaturen oder Mängel.

 
 
 

Download Wertgutachten für klassische Fahrzeuge.


Fahrzeugbewertung

Als DAT Expert Partner bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen an:

  • Fahrzeugbewertung nach System der DAT

  • Leasing-Rücknahmegutachten

  • BAFA-Urkunden (Nachweisgutachten über den Listenpreis des Neufahrzeugs)

  • Bewertung von Sonderfahrzeugen, Bussen, Wohnmobilen, Wohnwagen, Motorrädern u.v.m.

Werkstätten, Autohäuser, Kfz-Sachverständigen­büros, Versicherungen, Banken, Leasing­gesellschaften, Fahrzeug­hersteller, Steuerberater, Rechtsanwälte und sogar Richter profitieren von diesen relevanten Daten, Technologien und Services. Da die DAT Expert Partner öffentlich bestellt und vereidigt oder zertifiziert sein müssen, sind die DAT-Bewertungen auch von Behörden, wie Finanzämtern und Gerichten anerkannt.

Gebrauchtfahrzeugwerte selbst ermitteln? Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihres Fahrzeuges bequem und schnell überschlägig selbst zu ermitteln. Aber beachten Sie: Der ermittelte Wert berücksichtigt weder Ausstattungsdetails noch wertbeeinflussende Faktoren und ist daher nur als grober Anhaltspunkt zu sehen.

 

*) Die Deutsche Automobil Treuhand – kurz DAT – ist seit über 90 Jahren die neutrale Dateninstanz der deutschen Automobilwirtschaft.


Sondergutachten

Trotz Neuwagen kommt es hin und wieder vor, dass Mängel nach dem Kauf auftreten. Um hier Forderungen geltend zu machen, müssen Sie zunächst den Nachweis führen, ob

  1. ein Mangel überhaupt vorliegt und

  2. welche Auswirkungen dieser hat.

Mit einem solchen Gutachten erhalten Sie neben der Beweissicherung und Dokumentation auch eine Bezifferung des eingetretenen Schadens. In solchen Fällen raten wir zudem dazu, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, prüft Ihr Anwalt, ob die Kosten für ein solches Gutachten von dieser Versicherung übernommen werden.

Hier einige Praxisbeispiele:

  • Ein als „unfallfrei“ gekauftes Fahrzeug zeigt Spuren reparierter Unfallschäden.

  • Ihr Pkw erleidet kurz nach dem Kauf einen Motorschaden.

  • Kaufvertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen am Fahrzeug – z.B. fehlende Sonderausstattung.

  • Es treten Störungen an den Assistenzsystemen auf.

  • Eine etwaige Reparatur durch eine Werkstatt ist mangelhaft oder nicht erfolgreich ausgeführt worden.

  • Die Lackierung nach einer Reparatur weist Mängel oder Farbtonunterschiede auf.

Die Anforderungen an den Umfang eines solchen Gutachtens sind individuell vom Beweisthema abhängig. Wir beraten Sie im Vorfeld genau, wie vorzugehen ist und welche etwaigen Kosten für ein Gutachten anfallen. Vor allem aber beraten wir Sie dahin gehend, ob ein Gutachten überhaupt zielführend bzw. notwendig ist.


Beweissicherung statt Gutachten

Sie sind in einen Unfall involviert, aber die Schuldfrage ist nicht geklärt?

Bei unklarer Rechtslage kann es passieren, dass Sie unterliegen und weder Ihr Schaden noch ein von Ihnen beauftragtes Gutachten erstattet werden. In einem solchen Fall bieten wir Ihnen zu einem geringen Preis eine vollständige Beweissicherung und Schadendokumentation an.

Sie haben so nicht das Risiko hoher Gutachterkosten. Erst wenn sich später herausstellen sollte, dass Sie ein Gutachten benötigen und dieses erstattet wird, können Sie uns beauftragen und wir erstellen auf Basis unserer Daten ein vollständiges Schadengutachten.


Ergebnisdaten-Analyse (Fehlerspeicherauslesung)

Unser Sachverständigenbüro ist mit modernsten Auslesegeräten ausgestattet. Wir bieten Ihnen das Auslesen des Fehlerspeichers in Ihrem Fahrzeug an, um elektronische Störungen zu diagnostizieren.

Dabei haben wir in vielen Fällen die Möglichkeit, zu prüfen, ob der angezeigte Kilometerstand korrekt ist oder schon einmal verändert wurde – dieses ist fahrzeugabhängig. Auch können wir auslesen, wann Störungen an einem Fahrzeug erstmalig aufgetreten sind.

Zur Unterstützung bei der Rekonstruktion eines Unfalls haben wir zudem mit modernster Analysetechnik die Möglichkeit, die Ergebnisdaten kurz vor sowie während des Unfalls auszulesen – auch dieses ist fahrzeugabhängig. So lassen sich z.B. Geschwindigkeit, Bremsenbetätigung, Eingriffe eines Assistenssystems oder die Auslösung eines Airbags rekonstruieren. Diese Daten können wichtige Informationen im Rahmen der Aufklärung von Unfällen liefern.


Kaufberatung und Fahrzeugprüfungen

Sie wollen sich ein Auto kaufen und sind nicht sicher, wie vorzugehen ist? Sie möchten sich über den Zustand Ihres aktuellen oder zukünftigen Fahrzeuges informieren? Oder Sie möchten einfach nur bei Ihrer nächsten Autoreise auf Nummer sicher gehen?

Dann bieten wir im Rahmen unserer Kaufberatung bzw. Fahrzeugprüfung die folgenden Dienstleistungen für Sie an:

  • Kaufberatung

    • Gebrauchtwagenrecherche – deutschlandweite Suche nach Ihrem Wunschfahrzeug unter Angabe Ihres Preis-Korridors

    • Gebrauchtwagenuntersuchung (ADAC)

    • Einstellung Ihres vorigen Fahrzeugs in eine Restwertbörse

    • Gebrauchtwagenprüfung (ADAC)

  • Fahrzeugprüfung

    • Urlaubs-Check (ADAC)

    • Winter-Check (ADAC)

    • Batteriecheck

    • Bremsencheck


Batterieprüfung bei Elektrofahrzeugen

Gemeinsam mit der GTÜ und AVILOO haben Sie die Möglichkeit, die Kapazität und den Zustand Ihrer Batterie bei uns prüfen zu lassen. Hinweise zum Ablauf dieser Prüfung finden Sie hier.

 

Amtliche Untersuchungen – als GTÜ-Vertragspartner

An unseren Kfz-Prüfstellen in Düsseldorf, Essen und Mülheim a.d.R. sowie in unseren Partnerwerkstätten kümmern sich unsere kompetenten Prüfingenieure um die Sicherheit und Zulässigkeit Ihrer Fahrzeuge. Insbesondere sind wir mit den folgenden Dienstleistungen für Sie da:

  • Hauptuntersuchung inkl. UMA (§ 29 StVZO)

  • Anbauabnahmen (§ 19 (3) StVZO)

  • Oldtimerbegutachtung und H-Kennzeichen (§ 23 StVZO)

  • Technische Änderungen und Berichtigung der Fahrzeugpapiere (§ 13 FZV)

  • BOKraft-Abnahmen (§41/42 StVZO)

  • Gas-System-Einbauprüfung (GSP § 41 StVZO)

  • Gas-Wiederholungs-Prüfung (GWP § 41 StVZO)

  • UVV-Prüfung für Fahrzeuge

  • Feinstaub- bzw. Umweltplakette

 

Dienstleistungen für Versicherer

In Kooperation mit der SSH – Schaden Schnell Hilfe bieten wir Versicherern die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Haftpflicht- und Kasko-Gutachten

    • Pkw

    • Lkw

    • Motorräder

    • Caravan

    • Sonderfahrzeuge

  • Plausibilitätsprüfungen

  • Allgemeine Haftpflichtschäden

  • Gegenüberstellungen

  • Sammelbesichtigungen

  • Großschadenbesichtigungen

    • Garagenbrände

    • Sammelbesichtigungen bei Hagelschäden

    • Hagelbegutachtung mit Einsatz eines Hagel-Scanners (gemeinsam mit unserem Partner HaSt)

  • Gutachten im Bereich Handel und Handwerk

  • Brandschäden

 

Unfallrekonstruktion

In unserem Fachbereich „Unfallrekonstruktion“ befassen wir uns mit der nachträglichen Analyse von Unfallabläufen. Schwerpunkte in diesem Fachbereich sind:

  • Rekonstruktion von Unfallhergängen

  • Vermeidbarkeitsbetrachtungen

  • Ermittlung der Wahrnehmbarkeit von Schadenabläufen

  • Auswertung von Dashcam-Aufnahmen (z.B. bei Rotlichtverstößen usw.)


Werkstatt-Qualitätstests

Sie betreiben eine Werkstatt und möchten gelegentliche unangekündigte Qualitätsüberprüfungen durchführen? In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

  • Nachkontrolle reparierter Fahrzeuge – z.B. nach einer Inspektion oder Unfallreparatur

  • Einsatz verdeckter Testfahrzeuge

  • Rechnungsüberprüfung

  • Mercedes-Benz „Null-Fehler-Ziel“ Auftrags-/Werkstattqualität (gilt nur bei Mercedes-Benz-Markenwerkstätten)

  • Mistery-Shopping Beratungsqualität

Selbstverständlich erfolgen die Testabläufe nach Ihren individuellen Vorgaben. Mehr dazu in einem persönlichen Gespräch.